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Aushängezeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2024
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Ab 1. Juni 2023 wird sich in Niederösterreich für Hundehalter einiges ändern. Die wichtigsten Änderungen kurz im Überblick:
1. Sachkundenachweis
Alle neuen Hundehalter müssen einen dreistündigen Kurs absolvieren, um den NÖ Hundepass zu erlangen. Dabei sind jeweils zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt zu verbringen.
2. Haftpflichtversicherung
Der Hundehalter muss eine auf seinen Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden abschließen und aufrechterhalten.
3. Obergrenze für die Hundeanzahl pro Haushalt
Die neue Obergrenze beträgt fünf Hunde pro Haushalt, bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential liegt die Obergrenze bei zwei. Allerdings gibt es hierfür ein paar Ausnahmen, z.B. für angemeldete Zucht, für Wachhunde oder Schlittenhunde, für Hunde bis zum achten Lebensmonat etc.
Die Jagdpachtauszahlung 2024 ist abgeschlossen.